AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

des Kochservices Falk Wunderlich

Inhaber Falk Wunderlich

 

Geltungsbereich

Diese AGB in ihrer aktuell gültigen Fassung gelten für alle vom Kochservice Falk Wunderlich (nachfolgend KsFW genannt) angebotenen Leistungen, wie Catering & Partyservice, Gulaschkanone, Grill & BBQ und Mietkoch.

 

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Rückgabe des unterschriebenen Angebots (Auftragsbestätigung) zustande.

Der Auftraggeber kontrolliert deshalb die Auftragsbestätigung immer nach Datum, Anlieferort und –zeit, Personenzahl, Speisen und evtl. Absprachen.

Mit dem Vertragsabschluss versichert der Auftraggeber, die AGB gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

 

Angebot und Preis

Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die Angebotspreise gelten i. d. R. vier Wochen ab Angebotserstellung. Die genannten Preise sind Abholpreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Angebotene Speisen, z. B. Gemüse und Obst unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Der KsFW behält sich vor, Teile der Bestellung, die diesen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen.

 

Rücktritt

Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass der KsFW  hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat der KsFW folgenden Anspruch auf die vereinbarte Vergütung: 7 Tage vor Liefertermin 10 %, 4 Tage vor Liefertermin 50 %, 2 Tage vor Liefertermin 100 % der Nettoauftragssumme.

 

Haftung

Eine Haftung von KsFW im Rahmen der vereinbarten Leistungen ist begrenzt auf den Warenwert. Nach Übergabe der Waren und Leihwaren an den Kunden geht die Haftung für Qualitätsminderung, Beschädigung und Bruch auf den Kunden über.

 

Gewährleistung

Der KsFW versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Er übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Bestellung pünktlich bzw. in einem bestimmten Zeitrahmen erfolgt, wenn höhere Gewalt oder von ihm nicht zu beeinflussende Verkehrs- oder Witterungsverhältnisse auftreten.

Der Auftraggeber hat die Speisen zu prüfen. Reklamationen können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden. Bei späterer Mängelanzeige entfällt das Recht auf Wandlung oder Minderung. Ist ein Teil der Bestellung mangelhaft, wird dadurch nicht die gesamte Bestellung mangelhaft. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, die ordnungsgemäße Teillieferung anzunehmen und die dafür anfallenden Kosten zu bezahlen.

 

Bestellung

Die Bestellung sollte möglichst persönlich und spätestens 8 Tage vor Liefertermin erfolgen. Da die Kapazitäten begrenzt sind, sollte der Kunde in seinem eigenen Interesse seine Bestellung frühzeitig aufgeben.

 

Lieferung und Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt an die angegebene Lieferadresse zum Liefertermin. Trotz größter Sorgfalt kann es im Einzelfall zur Zeitverschiebung kommen. Für diesen Fall räumt der Kunde dem KsFW eine Toleranz von bis zu 60 Minuten ein. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der Waren und quittiert den Erhalt auf den Lieferpapieren. Die entstehenden Anlieferungskosten werden mit 1,10 € pro km berechnet. Bei Besonderheiten am Lieferort, z. B. Anlieferung über mehrere Etagen, schwer erreichbares Gelände o.ä. behält sich der KsFW vor, eine Mehraufwandspauschale zu berechnen.

 

Bezahlung

Die Bezahlung der Ware erfolgt bei Anlieferung in bar gegen Rechnung. Nur nach Vereinbarung ist eine Zahlung innerhalb von 7 Tagen auf Rechnung möglich. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Mahngebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

Leihgeschirr

Die Lieferung der Ware erfolgt in Platten, Schüsseln oder Warmhaltegeräten. Diese Gegenstände bleiben im Eigentum des KsFW und werden nur leihweise überlassen. Der Auftraggeber hat die Pflicht, diese Gegenstände sorgfältig zu behandeln und sie gereinigt am Folgetag am Betriebssitz in der Feldstraße 4 in 01945 Hohenbocka  zurück zu geben. Ist das Geschirr durch den KsFW abzuholen, wird eine Abholpauschale von 20,00 € im Umkreis von 15 km ausgehend vom Betriebssitz und darüber hinaus von 50,00 € berechnet. Für beschädigte oder fehlende Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungs- oder Neubeschaffungskosten zu leisten. Bringt der Kunde trotz mündlicher und schriftlicher Aufforderung, die jeweils mit 10,00 € in Rechnung gestellt wird,  die Leihgegenstände nicht zurück, ist der KsFW berechtigt, nach Verstreichen der zweiten Rücklieferungsfrist eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Diese Ersatzbeschaffung muss der Kunde bezahlen, auch wenn er dann das Leihgeschirr zurückgibt.

 

Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Kundendaten werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.